Was Sie wissen sollten
Sie möchten Ihre Immobilie im Raum Sachsen verkaufen – ob vermietete Eigentumswohnung oder ein ganzes Mehrfamilienhaus? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner. Wir verfügen über die nötige Erfahrung und die passenden Kaufinteressenten, auch für vermietete Anlageobjekte.

Vermietet verkaufen – Geht das überhaupt?
Ja, das ist möglich – und für uns tägliche Praxis. Der Verkauf einer vermieteten Immobilie unterscheidet sich jedoch in einigen wichtigen Punkten von einem Verkauf an Selbstnutzer. Besonders relevant sind der erzielbare Kaufpreis sowie die Zielgruppe potenzieller Käufer.
Zwei Käufergruppen – Zwei Denkweisen
- Der Eigennutzer
Ein Eigennutzer möchte meist selbst einziehen. Bei vermieteten Objekten ist das jedoch nicht sofort möglich. Besteht das Mietverhältnis schon länger als acht Jahre, gilt eine Kündigungsfrist von mindestens neun Monaten – frühestens ab dem Zeitpunkt des Grundbucheintrags. Solche Fälle schrecken viele Eigennutzer ab. - Der Kapitalanleger
Anleger haben mit bestehenden Mietverhältnissen kein Problem – im Gegenteil: Sie suchen stabile, renditestarke Investments. Wichtig ist hierbei die aktuelle Miethöhe. Liegt diese deutlich unter dem Marktwert, ist eine kurzfristige Anhebung kaum möglich, da laut Gesetz eine Mieterhöhung nur um maximal 20 % bzw. in Dresden nur 15 % innerhalb von drei Jahren erlaubt ist.
Besonders attraktiv sind für viele Anleger auch leerstehende Einheiten. Diese bieten die Möglichkeit, durch gezielte Sanierungen den Zustand der Immobilie zu verbessern und im Anschluss marktgerecht neu zu vermieten – eine echte Chance zur Wertsteigerung.
Rechtliche Grundlage: §566 BGB – „Kauf bricht nicht Miete“
Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie bleibt der bestehende Mietvertrag bestehen. Alle Rechte und Pflichten gehen 1:1 auf den Käufer über. Eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Verkäufer ist unzulässig – auch nicht zur Erhöhung der Verkaufschancen.
Was bedeutet das für den Verkaufspreis?
Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie bleibt der bestehende Mietvertrag bestehen. Alle Rechte und Pflichten gehen 1:1 auf den Käufer über. Eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Verkäufer ist unzulässig – auch nicht zur Erhöhung der Verkaufschancen.
Ausnahmen & Chancen
Kleinere, gut vermietete Wohnungen sowie voll vermietete Mehrfamilienhäuser können dennoch attraktive Kapitalanlagen sein – vorausgesetzt, die Mietrendite stimmt. In solchen Fällen erzielen wir oft sogar überdurchschnittliche Verkaufspreise.
Unsere Empfehlung: Frühzeitig beraten lassen
Gerade bei vermieteten Immobilien lohnt sich eine frühzeitige Beratung. So können Maßnahmen zur Wertsteigerung, Leerstand oder Mietanpassung gemeinsam geplant werden. Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf – auch im Hinblick auf Mieterrechte und Besichtigungen.
